Verhaltenskodex der Stiftung Tagesschule Oberglatt
Ethische Richtlinien
- Wir pflegen einen reflektierten, sorgfältigen und respektvollen Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern und sind uns ihrer Abhängigkeit bewusst.
- Wir respektieren die seelische, körperliche und sexuelle Integrität unserer Schülerinnen und Schüler und vermeiden Handlungen, die diese verletzt.
- Wir unterstellen unsere Handlungen dem (pädagogischen und therapeutischen) Auftrag und sind bereit, jederzeit unsere professionellen Überlegungen gegenüber KollegInnen und Vorgesetzten transparent zu machen.
- Unsere konkrete Aufgabe bestimmt die Nähe zu den Schulkindern. Wir sind bereit, unsere Handlungen den verbindlichen Regelungen (siehe fachliche Standards) unterzuordnen. Der Körperkontakt in der pädagogischen Arbeit mit Schulkindern wird auf ein Minimum (Hände und Schultern) beschränkt. Wenn diese Regel einmal nicht eingehalten werden kann, muss dies protokolliert und mit den Eltern und den Vorgesetzten besprochen werden.
- Als Fachpersonen liegt es in unserer Verantwortung, für die Einhaltung der professionellen Grenzen zu sorgen (z.B. auch, wenn ein Kind oder Jugendliche/r diese Grenze überschreiten will).
- Demgegenüber wollen wir aber auch keine übertriebene künstliche Distanz zu den Kindern einnehmen.
- Wir trennen zwischen Beruf und Privatleben. Lässt sich diese Trennung in einer Situation nicht einhalten, verpflichten wir uns zu Transparenz gegenüber dem Schulkind, den Eltern und der Schulleitung.
- Wir wollen in unserem Team eine Haltung der Offenheit und Kritikfähigkeit pflegen. Fehler dürfen angesprochen werden, wir reflektieren unsere Rolle und Aufgaben. Bei Unsicherheiten in der Beurteilung einer Beobachtung steht als externe Vertrauensperson Frau Erika Haltiner von der Fachstelle Limita zur Verfügung, die konsultiert werden kann.[1]
- Wir tragen nicht nur für uns, sondern auch für die ganze Institution Verantwortung und weisen uns gegenseitig auf die Einhaltung der ethischen Richtlinien und der fachlichen Standards hin.
Standards
Haltung allgemein
Körperkontakt
Jede Berührung muss pädagogisch oder medizinisch begründet sein. Allgemein gilt: Kontakte, welche über Berührungen an Händen und Schulter hinausgehen, sind untersagt. Da wir eine pädagogische Institution und die Kinder im Schulalter sind, wird der Körperkontakt aufs Minimum beschränkt. Benötigt es aufgrund von einer Entwicklungsverzögerung des Kindes intensiveren Körperkontakt, so wird dies im Vorfeld mit den Eltern und der Schulleitung besprochen und protokolliert.
Küssen von Kindern
Den MitarbeiterInnen ist das Küssen von Kindern und Jugendlichen untersagt. Den Kindern und Jugendlichen ist das Küssen von MitarbeiterInnen untersagt. Alle Handlungen mit sexuell bezogenem Charakter (z.B. Küssen, Berühren von Brust und Genitalien von Kindern und Jugendlichen) ebenso wie sexuelle Reden sind verboten.
Trösten/ Körperkontakt
Die Kinder werden verbal und mit Empathie getröstet.
Hilfestellungen
Hilfestellungen erstrecken sich auf Interventionen an Geräten (Besteck, Zahnbürste, Werkzeug, Instrumente, Turngeräte bzw. -unterricht).
Verarzten eines Kindes
Der Körperkontakt beschränkt sich auf die nötige medizinische Versorgung.
Handhalten
Kinder werden von der Lehrperson nicht an der Hand geführt.
Eins zu eins Situationen
Transparenz ist wichtig. Mitarbeitende wissen, wer mit welchem Kind/Jugendlichen wo ist und was sie machen. Unvorhergesehene Situationen werden protokolliert und der Leitung, dem Team und den Eltern kommuniziert.
Für Mitarbeitende ist der Zutritt in Logopädie, Einzelförderung und Musikunterricht jederzeit gewährleistet. Die Glasfenster an den Zimmertüren ermöglichen den Einblick. Sie werden nicht beklebt.
Turn- und Schwimmunterricht
Turngarderobe
Die Turngarderobe wird nur nach Anklopfen betreten oder wenn Erste Hilfe erforderlich ist oder Gewaltanwendung verhindert werden muss.
Mitarbeitende und Kinder/Jugendliche gehen nicht in dieselbe Umkleidekabine. Die Jungen und Mädchen halten sich geschlechtsspezifisch in den Garderoben und Duschen auf. Ausnahmefälle müssen protokolliert und besprochen werden (im Team und mit Eltern).
Die Hilfe und Unterstützung beim An- oder Umziehen darf nur bei (leicht) geöffneter Türe erfolgen.
Schwimmen
Duschen und Umziehen im Hallenbad erfolgt von den Kindern und Jugendlichen selbständig.
Die Normalität ist, dass sich Frauen/Mädchen und Knaben/Männer in den jeweiligen angeschriebenen Garderoben und Duschen aufhalten.
Der Zugang der Lehrpersonen in die Garderobe ist nur in Notfallsituationen gestattet.
Aktivitäten ausserhalb des Schulgeländes
Klassenlager
Bei Klassenlagern wird die Zimmereinteilung vorher schriftlich festgehalten. MitarbeiterInnen und Schulkinder schlafen in getrennten Räumen. Die Zimmer werden geschlechtsspezifisch eingeteilt. Schlafräume sind als Privatsphäre zu achten. Vor dem Betreten ist anzuklopfen und eine Antwort abzuwarten. Die Tür bleibt nach dem Betreten offen.
Spaziergänge
Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter geht nie alleine auf einen Spaziergang mit einem Kind, sie/er nimmt immer mindestens zwei Kinder mit. Auf einer Liste schreibt sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ein mit Namen der Kinder, die sie/er mitgenommen hat. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Schulleitung und werden protokolliert.
Ausflüge
Bei Ausflügen werden die Eltern und die Schulleitung vorher über Ziel und Zeitpunkt informiert. Ausflüge finden immer in der Gruppe statt, also nie nur ein Mitarbeiter und ein Schulkind.
Projektarbeit
Die Lehrperson, die das Schulgelände für die Projektarbeit verlässt, informiert das Sekretariat & Schulleitung über den Standort und die Aufenthaltszeiten.
Schülerfirma
Wenn Schulkinder Aufträge für die Schülerfirma erledigen, tun sie dies stets mindestens zu zweit.
Privatkontakte
Mitarbeiter pflegen keine privaten Kontakte mit Schülern, auch nicht per Telefon, schriftlich (z.B. Mail, SMS, Brief) oder über soziale Netzwerke (z.B. Facebook).
Bestehende Privatkontakte müssen offengelegt werden. Schulkinder werden von Mitarbeitenden weder in den Urlaub noch zu privaten Ausflügen mitgenommen. Auch Besuche von Schulkindern im privaten Bereich der Mitarbeitenden sind nicht zulässig. Kein Schulkind übernachtet bei Mitarbeitenden.
Besuche bei Schulkindern zuhause müssen transparent gemacht werden und pädagogisch begründet sein.
Transport
Taxi
Die regulären Taxis fahren nach vorher festgelegten und der Schulleitung bekannten Fahrplänen. Verspätungen von mehr als 10 Minuten werden protokolliert und die Eltern werden darüber informiert. Das Protokoll ist monatlich im Schulsekretariat abzugeben.
Fahrdienste
Die Schulkinder werden grundsätzlich nicht von Mitarbeitern nach Hause gefahren. Sollte eine Situation eintreten, dass ein Kind vom Taxi oder den Eltern nicht abgeholt wurde, so ist mit den Eltern abzusprechen, wie das Kind nach Hause kommt. Falls es keine andere Lösung gibt, kann der Mitarbeiter das Kind bringen. Er/sie hat dann die Verpflichtung, dies den Eltern und der Schulleitung mitzuteilen.
Arztbesuch
Arztbesuche werden von den Eltern durchgeführt. Im Notfall begleitet ein Mitarbeiter das Kind und erstattet anschliessend Bericht darüber bei Eltern und Schulleitung.
Toilette
Wickeln
Kinder, die Windeln benötigen, wechseln diese selbständig.
Gang aufs WC
Schulkinder sind auf dem WC allein. Falls eine Unterstützung notwendig ist, findet diese im Vorraum statt.
Aufklärungsunterricht
Aufklärungsunterricht findet gemäss Lehrplan statt. Kulturelle oder auch religiöse Unterschiede werden berücksichtigt. Grundsätzlich gilt bei Aufklärungsgesprächen, dass sie in einem gleichgeschlechtlichen Rahmen stattfinden.
Sprache
Sexualisierte Sprache wird weder vom Personal noch von Schulkindern verwendet (keine sexistische oder rassistische Sprache).
Externe Personen und Handwerker
Müssen angemeldet sein und werden von der beauftragenden Person beaufsichtigt.
Hauswirtschaft und Verwaltung
Einzelkontakte finden nur statt, wenn sie abgesprochen und transparent gemacht worden sind und nur in Räumen, welche unverschlossen und von aussen einsehbar sind.
Oberglatt, …………………………………………
Unterschrift Mitarbeiter/in
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